Allgemeine Geschäftsbedingungen der DENTAL.Manufaktur Braunschweig Korsch & May GmbH

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Die nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, nach denen dieses Unternehmen ausschließlich arbeitet, ist von dem Auftraggeber mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung anerkannt und gilt für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.

Preise
Grundlage der Berechnung ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Datum der Ausstellung und besitzen eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Nicht verbindlich ist der Preis für die Materialien. Diese werden nach Tagespreis und nach tatsächlich verbrauchter Menge abgerechnet.

Zahlung
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 3% Skonto gewährt. Bei späteren Zahlungen sind Abzüge nicht zugelassen. Bei Zahlungsverzug werden 3% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Der Auftraggeber hat jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden in dieser Höhe nicht oder wesentlich niedriger entstanden sei. Das Unternehmen behält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Vertragsinhalt und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Das Unternehmen hat  nur einzustehen für die Passgenauigkeit auf dem Modell. Von entscheidender Bedeutung für die Passgenauigkeit einer Arbeit im Munde des Patienten sind die von dem Auftraggeber erstellten Unterlagen (z. B. Abformung, Modell, Bissnahme usw.). Das Unternehmen ist berechtigt, solche Arbeitsunterlagen, die dem Unternehmen nicht ausreichend erscheinen, zurückzusenden. Eine Prüfungspflicht ist für das Unternehmen damit nicht verbunden. Für die Folgen mangelhafter Arbeitsunterlagen wird keine Haftung übernommen.

Mängelhaftung
Die Arbeiten und Rechnungen sind nach Empfang durch den Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind spätestens zum 8. Tag nach der Lieferung unter Beifügung der alten Arbeitsunterlagen, der unveränderten Arbeit sowie der neuen Abformung und notwendigen neuen Arbeitsunterlagen anzumelden .Bei berechtigten Beanstandungen wird die Arbeit nach freier vom Unternehmen zu bestimmender Wahl entweder korrekt  nachgebessert oder neu angefertigt. Die Mängelhaftung besteht bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Anlieferung der fertigen Arbeit.

Material- und Zubehörstellung
Eventuelle vom Auftraggeber mitgelieferte Materialien oder Zubehörteile werden vom Unternehmen gegen Berechnung eines Aufschlages verarbeitet, sofern damit für das Labor ein Mehraufwand verbunden ist. Eine Haftung für deren Qualität wird nicht übernommen. Dieses Unternehmen verarbeitet nur bewährte Materialien bekannter Hersteller, deren Qualität nach den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet ist.

Lieferung
Lieferzeiten können aufgrund ausdrücklicher vorheriger Absprachen zugesagt werden, wenn der von dem Auftraggeber gesetzte Termin in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht. Über diesen Termin kann zwischen Auftraggeber und Unternehmen im Voraus ein grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden. Lieferbehinderungen, die bei dem Unternehmen oder bei dem Auftraggeber ohne das Verschulden des Unternehmens eintreten, entbinden das Unternehmen auf die Dauer der Behinderung von der Lieferzusage.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur endgültigen Bezahlung durch den Auftraggeber bleibt die vom Unternehmen gefertigte Arbeit im Eigentum des Unternehmens. Für den Fall, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung widerruft, hat er die Kosten der Rücksendung der ihm gelieferten Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache/Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache/Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Der Auftraggeber ist befugt, diese  Vorbehaltsware  im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb einzugliedern bzw. zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber hiermit im Voraus an das Unternehmen ab, und zwar in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Auftraggeber weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber dem Unternehmen die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldner bekannt zu geben und dem Unternehmen alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Auf das besondere Verlangen des Unternehmens macht der Auftraggeber den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an das Unternehmen. Das Unternehmen verpichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten, die er dem Unternehmen nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung der Forderung nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert der zu sichernden und noch nicht getilgten Forderung des Unternehmens um mehr als 20% übersteigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.